Anleitungen/FAQ
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema bereitgestellt.
- Wie sind die Tickets der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfassen?
Die Tickets können selbstständig mittels der Applikation „Fahrtkostenzuschuss“ in goAPP bzw. der mobilen Applikation „STRABAG myAPPS“ erfasst werden (dies ist auch für private Smartphones in Verbindung mit einem Konzernlogin möglich). Die Erfassung ist ab 11.09.2023 für Belege ab 01.09.2023 möglich.
Scannen Sie zur Installation der App den nachfolgenden QR-Code für Ihren Smartphone-Typ:
Android (Google)
iOS (Apple)
- Wie kommen Mitarbeiter:innen ohne Zugang zum Konzernsystem (z.B. Gewerbliche) zu ihrem Zuschuss?
Diese Mitarbeiter:innen können sich jederzeit an die:den zuständige:n conSITE-Erfasser:in wenden. Diese:r kann Tickets im Namen von gewerblichen Mitarbeiter:innen einreichen.
- Wie hoch ist der Fahrtkostenzuschuss?
Der Fahrtkostenzuschuss kann für Fahrten ab dem 1.9.2023 beantragt werden.
Er beträgt 20% der effektiven Ticketkosten, höchstens jedoch 15,- € brutto je Kalendermonat bzw. ein Äquivalent für Nicht-€-Länder. Der Fahrtkostenzuschuss ist unverbindlich und widerruflich.
- Wann ist der Beleg zu erfassen?
Die Erfassung soll unverzüglich nach dem Kauf des Tickets, muss aber spätestens bis zum ersten Kalendertag des Folgemonats erfolgen. Tickets, deren Gültigkeit sich auf vergangene Abrechnungsperioden beziehen, werden nicht abgegolten.
- Werden Tickets mit einem längeren Gültigkeitszeitraum (z.B. Monats- oder Jahreskarten) bezuschusst und wie werden diese eingereicht?
Natürlich wird auch der Erwerb von Tickets bezuschusst, die für einen längeren Zeitraum gültig sind (z.B. Monats- oder Jahrestickets) und auch für private Fahrten genutzt werden können. Tickets, die mehrere Monate gültig sind, werden dabei anteilig bezuschusst und müssen in der App nur einmalig erfasst werden.
Beispiel:
- Wer hat keinen Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss?
• Mitarbeiter:innen, die aus kollektivem Recht bereits bezuschusst werden
• Mitarbeiter:innen, die den arbeitgeberfinanzierten Werkverkehr nutzen (u.a. Beifahrer bei Firmen-KFZ, Firmenbusse, Pritschen)
• Mitarbeiter:innen, die ein Firmen-KFZ zur Verfügung gestellt bekommen
• Mitarbeiter:innen, die dem Konzernmanagement angehören
• Mitarbeiter:innen, die kein Entgelt erhalten
• Mitarbeiter:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Wie bediene ich die Applikation?
Der Einreichprozess ist sehr einfach und intuitiv. Beim Ersteinstieg in die Applikation erscheint eine kurze Anleitung. Diese Anleitung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder aufgerufen werden.
*) Für Deutschland ist der Abschluss einer flankierenden Konzernbetriebsvereinbarung mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen besprochen und befindet sich im formalen Abstimmungsverfahren.